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Verkehr und Parkplätze

Das Festgelände befindet sich auf den Sportplätzen, in den Turnhallen und im Lee-Saal der Schulhäuser Lee. Das Schulareal bietet im Vergleich zu anderen Standorten zahlreiche Vorteile. Eine Herausforderung stellt jedoch die Verkehrs- und insbesondere die Parkplatzsituation dar.

 

Aus diesem Grund werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, für den Besuch der DOGA auf die Nutzung des Autos als Transportmittel zu verzichten. Die DOGA ist ja insbesondere ein Fest von Urtenen-Schönbühl für Urtenen-Schönbühl. Es werden keine Parkplätze für die Festbesucher zur Verfügung stehen, mit Ausnahme von Personen mit Einschränkungen, die auf einen Parkplatz angewiesen sind. Diese Personen können sich direkt beim OK melden, um einen Platz zugewiesen zu erhalten. Die Durchfahrt für Notfallfahrzeuge bleibt jederzeit gewährleistet, jedoch ist die Durchfahrt für den sonstigen Verkehr gesperrt. Das OK hat bewusst darauf verzichtet, Kulturland als Parkplatz zu nutzen, und die begrenzte Anzahl von Parkplätzen auf dem Festgelände werden als Umschlagplatz für die Ausstellenden und die auftretenden Musikgruppen benötigt.

 

Festbesucherinnen und -besucher die nicht auf die Anreise per Auto verzichten wollen, stehen die gebührenpflichtigen Parkplätze des Solbades zur Verfügung. Die Anzahl dieser Parkplätze ist jedoch begrenzt. Nach einem kurzen Fussmarsch über den „Reckholder" ist das Festgelände leicht zu erreichen.

 

Für Fahrräder und Trottis stehen ausreichend Parkmöglichkeiten in den vorhandenen Veloständern der Schulhäuser (LEE II und LEE IV) zur Verfügung. Der Bereich unterhalb der Turnhalle (vor den Werkräumen) steht jedoch nicht als 2-Rad-Parkplatz zur Verfügung.

 

Für die Dauer der Veranstaltung gelten folgende Verkehrsregelungen:

  • Die Holzgasse wird ab Rosenweg bis zum Bahnübergang für die Durchfahrt gesperrt.

  • Im Bereich Leeacker wird die Zufahrtsstrasse bis zur Kirche gesperrt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Areal ein generelles Fahrverbot für Fahrräder und Trottis gilt, abgesehen vom markierten Bereich des Pumptracks.

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